RS Vwgh 1990/4/2 90/19/0206

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Veröffentlicht am 02.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §3 Abs1;
ARG 1984 §3 Abs2;
VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;

Beachte

vgl auch VwGH E 1990/04/02 90/19/0049;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs 1 und 2 ARG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, sodaß der Besch im Verwaltungsstrafverfahren glaubhaft zu machen hat, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft; dabei hat er initiativ alles darzutun, was für seine Entlastung spricht (Hinweis E 19.9.1989, 89/08/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190206.X01

Im RIS seit

02.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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