RS Vwgh 1990/4/2 89/15/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1990
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 19;

Rechtssatz

Mit der Geltendmachung von in der Rechtssphäre eines Dritten gelegenen Umständen, die mit der Festsetzung der Abgaben dem von der dieser Abgabenfestsetzung vorangegangenen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO Betroffenen gegenüber nicht in Zusammenhang stehen, kann vom AbgPfl eine in der Verfügung der Wiederaufnahme liegende Unbilligkeit nicht aufgezeigt werden.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150005.X05

Im RIS seit

02.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten