Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 19;Rechtssatz
Mit der Geltendmachung von in der Rechtssphäre eines Dritten gelegenen Umständen, die mit der Festsetzung der Abgaben dem von der dieser Abgabenfestsetzung vorangegangenen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO Betroffenen gegenüber nicht in Zusammenhang stehen, kann vom AbgPfl eine in der Verfügung der Wiederaufnahme liegende Unbilligkeit nicht aufgezeigt werden.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150005.X05Im RIS seit
02.04.1990