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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 1 GewO 1973 - Abgesehen davon, daß der VwGH im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu prüfen hat, und daß ferner der Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht die Rechtsstellung erlangen könnte, diese Anlage trotz Fehlens einer erforderlichen Genehmigung betreiben zu dürfen, macht der ASt unter Berufung auf seine Stellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer zur Begründung des Aufschiebungsantrages nicht mit dem normativen Abspruch des angefochtenen Bescheides im Zusammenhang stehende Nachteile für seine Person sondern vielmehr ausschließlich solche in Ansehung seines Dienstgebers - des Inhabers der gegenständlichen gewerblichen Betriebsanlage - geltend. Mögliche Nachteile Dritter erfüllen aber nicht die vordargestellten Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG. Dem Aufschiebungsantrag war somit schon auf Grund dieser Erwägungen nicht stattzugeben.
Schlagworte
Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH Ausübung der Berechtigung durch einen DrittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040022.A01Im RIS seit
02.04.1990