RS Vwgh 1990/4/2 89/15/0005

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Veröffentlicht am 02.04.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 19;

Rechtssatz

Die Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens hat die Beh an dem der amtswegigen Wiederaufnahme zugrundeliegenden und dieses Rechtsinstitut rechtfertigenden Ziel, ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis zu erreichen, zu orientieren (Hinweis VfGH 5.3.1988, B 70/87).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150005.X03

Im RIS seit

02.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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