Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 19;Rechtssatz
Die Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens hat die Beh an dem der amtswegigen Wiederaufnahme zugrundeliegenden und dieses Rechtsinstitut rechtfertigenden Ziel, ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis zu erreichen, zu orientieren (Hinweis VfGH 5.3.1988, B 70/87).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150005.X03Im RIS seit
02.04.1990