RS Vwgh 1990/4/3 87/14/0122

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Veröffentlicht am 03.04.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;

Rechtssatz

Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum notwendigen Betriebsvermögen des Vermieters gehören, wenn ihre Vermietung dem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten stehen, die den Betriebsgegenstand bilden (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X04

Im RIS seit

27.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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