Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;Rechtssatz
Gehört nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein Geschäftshaus auch nach Vermietung an die Ehegattin zum notwendigen Betriebsvermögen des AbgPfl, ist es Sache des AbgPfl darzulegen, weshalb dies tatsächlich nicht der Fall sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X05Im RIS seit
27.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009