RS Vwgh 1990/4/3 87/14/0122

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Veröffentlicht am 03.04.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;

Rechtssatz

Gehört nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein Geschäftshaus auch nach Vermietung an die Ehegattin zum notwendigen Betriebsvermögen des AbgPfl, ist es Sache des AbgPfl darzulegen, weshalb dies tatsächlich nicht der Fall sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X05

Im RIS seit

27.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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