RS Vwgh 1990/4/3 89/14/0267

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/01 Konkursordnung
23/03 Sonstiges Insolvenzrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §813;
ABGB §815;
BAO §19 Abs1;
IRÄG 1982 Art11 §2 Abs2 Z1 lita;
IRÄG 1982 Art2 Z14;
KO §50;
KO §52;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 468;

Rechtssatz

Der Erbe hat schon während des ruhenden Nachlasses für die der Konkursordnung entsprechende Befriedigung der Gläubiger des Erblassers zu sorgen (Daraus ergibt sich im Beschwerdefall, auf welche Rechtslage der Konkurordnung abzustellen ist.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140267.X03

Im RIS seit

02.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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