RS Vwgh 1990/4/3 87/14/0122

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Veröffentlicht am 03.04.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;

Rechtssatz

Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X02

Im RIS seit

27.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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