Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;Rechtssatz
Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X02Im RIS seit
27.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009