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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §48;Rechtssatz
Die Rechtsverletzungsmöglichkeit auf Seiten des Steuerpflichtigen durch eine Ausscheidung ausländischer Einkünfte aus der ESt-Bemessungsgrundlage gem § 48 BAO unter der Bedingung einer den österreichischen Steuern vom Einkommen vergleichbaren Besteuerung im Ausland fehlt, wenn in diesem Ausland keinerlei Steuern vom Einkommen erhoben werden (hier: Vereinigte Arabische Emirate).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140041.X01Im RIS seit
11.07.2001