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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0129 E 13. Juni 1989 RS 1Stammrechtssatz
Ungeachtet der im Schrifttum teilweise vertretenen Ansicht, auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG könne gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher aufgenommen werden, hält der VwGH auch unter Bedachtnahme auf die Ausf im E 24.1.1984, 83/14/0145, daran fest, daß auf dem Boden des geltenden Rechts nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher aufgenommen werden kann. Bei einem betrieblich genutzten Schloß können nur jene Teile in das Betriebsvermögen aufgenommen werden, die tatsächlich betrieblichen Zwecken dienen, wenn die 20 bzw 80%-Grenze nicht unter- bzw überschritten wird. Der gegenteilige Erlaß des BMF vermag weder Rechte noch Pflichten zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X01Im RIS seit
27.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009