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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;Rechtssatz
Hätte ein vom AbgPfl errichtetes Geschäftshaus, das nach seiner geplanten Beschaffenheit und seiner Lage objektiv betrachtet dem Betrieb des AbgPfl zu dienen geeignet war, auch zur Erzielung nichtbetrieblicher Einkünfte verwendet werden können, so ist im Zweifel die Absicht des Betriebsinhabers entscheidend (Hinweis E 11.10.1957, 1176/54, VwSlg 1709 F/1957).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X03Im RIS seit
27.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009