RS Vwgh 1990/4/3 87/14/0122

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Veröffentlicht am 03.04.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;

Rechtssatz

Hätte ein vom AbgPfl errichtetes Geschäftshaus, das nach seiner geplanten Beschaffenheit und seiner Lage objektiv betrachtet dem Betrieb des AbgPfl zu dienen geeignet war, auch zur Erzielung nichtbetrieblicher Einkünfte verwendet werden können, so ist im Zweifel die Absicht des Betriebsinhabers entscheidend (Hinweis E 11.10.1957, 1176/54, VwSlg 1709 F/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140122.X03

Im RIS seit

27.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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