Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/11/0284Rechtssatz
Ist eine Einberufung nach § 37 Abs 7 WehrG für den Wehrpflichtigen unwirksam geworden, so ist auch die Beschwerde in Ansehung des Einberufungsbefehles gegenstandslos geworden, ohne daß jedoch formelle Klaglosstellung eingetreten ist (Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110281.X01Im RIS seit
03.04.2001