RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0319

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Person eines Einbürgerungswerbers, der aus einem nicht dem deutschen Sprachraum angehörigen Land stammt, kommt es auf das Gesamtverhalten des Betroffenen an. Dabei kann die Frage der Sprachkenntnisse (insbesondere die Problematik der Beherrschung der deutschen Sprache betreffend die Abfassung und das Lesen von Schriftstücken) immer nur eines vom mehreren maßgeblichen Beurteilungskriterien sein. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift darf nicht überbewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010319.X02

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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