RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0060

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §10 Abs1 Z8;

Rechtssatz

Eine Bescheidbegründung, die lediglich Bedenken der Sicherheitsbehörde wiedergibt, ist unzureichend. Erforderlich sind vielmehr eigene Tatsachenfeststellungen der Behörde betreffend diejenigen Umstände, die nach Ansicht der Behörde die Tatbestände der jeweils herangezogenen Verleihungshindernisse erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010060.X02

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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