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L26006 Lehrer/innen SteiermarkNorm
BDG 1979 §88 Abs4;Rechtssatz
Aus der Verfassungsbestimmung des § 68 LDG, die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder von Leistungsfeststellungs(ober)kommissionen in Ausübung ihres Amtes vorsieht, folgt, daß diese Organwalter - in Ausnehmung von Art 20 Abs 1 B-VG - in Ausübung ihrer Funktion als Mitglieder einer Leistungsfeststellungs(ober)kommission jedenfalls weisungsfrei gestellt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090044.X02Im RIS seit
05.04.1990Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010