RS Vwgh 1990/4/5 89/09/0131

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Veröffentlicht am 05.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §105;
BDG 1979 §123 Abs1;

Rechtssatz

Verweist der Spruch eines Einleitungsbeschlusses (§ 123 Abs 1 BDG 1979) auf die Disziplinaranzeige und wird in der Begründung Umfang und Inhalt der Verweisung näher dargelegt, so kann die Begründung insofern zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden (Hinweis E 24.3.1980, 1962/79).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090131.X05

Im RIS seit

05.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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