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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Verweist der Spruch eines Einleitungsbeschlusses (§ 123 Abs 1 BDG 1979) auf die Disziplinaranzeige und wird in der Begründung Umfang und Inhalt der Verweisung näher dargelegt, so kann die Begründung insofern zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden (Hinweis E 24.3.1980, 1962/79).
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090131.X05Im RIS seit
05.04.1990