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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §112;Rechtssatz
Im Falle eines untrennbaren Zusammenhanges der einzelnen Abschnitte des bewilligten Projektes kann es keine Rolle spielen, ob sich nur einer oder beide Konsenswerber um eine Verlängerung der Baubeginnfristen und Bauvollendungsfristen bemühten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070138.X03Im RIS seit
12.11.2001