RS Vwgh 1990/4/10 89/07/0138

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Veröffentlicht am 10.04.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §112;

Rechtssatz

Im Falle eines untrennbaren Zusammenhanges der einzelnen Abschnitte des bewilligten Projektes kann es keine Rolle spielen, ob sich nur einer oder beide Konsenswerber um eine Verlängerung der Baubeginnfristen und Bauvollendungsfristen bemühten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070138.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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