RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0212

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
FinStrG §98 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1991, 24;

Rechtssatz

Die Finanzstrafbehörde darf in einem Verfahren gem § 98 Abs 3 FinStrG eine Tatsache nur dann als erwiesen annehmen, wenn sie davon überzeugt ist, daß die betreffende Feststellung dem wahren Sachverhalt auch wirklich entspricht. " Beweisen " heißt maW, ein Urteil über die Gewißheit des Vorliegens einer entscheidungsrelevanten Tatsache (eben die Überzeugung hievon) herbeiführen (Hinweis E 13.11.1986, 85/16/0109, VwSlg 6170 F/1986).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160212.X02

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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