RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0154

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1991/11, 832;

Rechtssatz

Es bedarf keines VS iSd § 13 VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines formell ganz neuen - wenn auch inhaltlich dem alten entsprechenden - Gesetzes ergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160154.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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