RS Vwgh 1990/4/18 90/16/0006

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §20 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0016

Rechtssatz

Um Milchprodukte (hier: Milchreis) als gleichartig anzusprechen, müssen die Waren in etwa gleiche Eigenschaften und Zusammensetzungen haben. Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit sind Handelsübung und Verkehrsauffassung zu berücksichtigen. Die eingeführten und die im Inland hergestellten Mengen sind nach dem Wortlaut der in § 20 Abs 3 MOG angeführten Legaldefinition für die Qualifizierung als Vergleichsobjekt und damit für die Bestimmung der hier anstelle des Zolles zu erhebenden Ausgleichsabgabe von keiner rechtlichen Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160006.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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