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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §20 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0016Rechtssatz
Um Milchprodukte (hier: Milchreis) als gleichartig anzusprechen, müssen die Waren in etwa gleiche Eigenschaften und Zusammensetzungen haben. Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit sind Handelsübung und Verkehrsauffassung zu berücksichtigen. Die eingeführten und die im Inland hergestellten Mengen sind nach dem Wortlaut der in § 20 Abs 3 MOG angeführten Legaldefinition für die Qualifizierung als Vergleichsobjekt und damit für die Bestimmung der hier anstelle des Zolles zu erhebenden Ausgleichsabgabe von keiner rechtlichen Relevanz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160006.X01Im RIS seit
11.07.2001