Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §281 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 255;Rechtssatz
Anders als in dem dem Erkenntnis des VwGH vom 3.9.1987, 87/16/0061, zugrundegelegenen Fall, in dem das Verfahren bis zum Abschluß eines in der damals gleichen Rechtsfrage neuerlich vor dem VfGH anhängigen Verfahrens ausgesetzt worden war, kann im vorliegenden Fall die Absicht der Erhebung einer Beschwerde an den VfGH zwecks Erlangung der Ergreiferprämie der Entscheidung der Berufungsbehörde, die Berufungsentscheidung auszusetzen, nicht entgegenstehen, weil der VwGH den angefochtenen Aussetzungsbescheid nach dem Zeitpunkt seiner Erlassung zu beurteilen hat (Hinweis E 18.11.1985, 84/15/0053) und weder zu diesem Zeitpunkt noch vorher oder nachher beim VfGH ein entsprechendes Normprüfungsverfahren anhängig war.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160200.X05Im RIS seit
18.04.1990