RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §1;
GEG §7a idF 1984/501;
GGG 1984 §1 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991/321;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind die das GGG und das GEG vollziehenden Justizverwaltungsorgane an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160021.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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