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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 432;Rechtssatz
Ohne ein rückzahlbares Guthaben auf dem Konto des Abgabepflichtigen kann einem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 Abs 1 BAO kein Erfolg beschieden sein, denn ein Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO stellt sich als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160203.X02Im RIS seit
09.03.2001