RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0203

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 432;

Rechtssatz

Der Rückzahlungsanspruch des Abgabepflichtigen ist die Umkehrung des Abgabenanspruches. Über Anträge hierüber ist aber ausschließlich im Einhebungsverfahren (6. Abschnitt der BAO) gem § 239 Abs 1 BAO gesondert mit Bescheid zu entscheiden (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0204, VwSlg 5991 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160203.X01

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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