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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1991, 471;Rechtssatz
Wird der Vorgang, durch den der begünstigte Zweck aufgegeben wurde, wieder rückgängig gemacht, so wird die Steuerbefreiung nicht wieder wirksam, da durch eine neuerliche Willenserklärung des Erwerbers der Verlust der Steuerfreiheit nicht beseitigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160209.X02Im RIS seit
18.04.1990Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009