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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §281 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 255;Rechtssatz
In einer allfälligen - überdies dem auch für die Steuererhebung geltenden Gleichheitssatz der Bundesverfassung entsprechenden - Anpassung der Meinung der Berufungsbehörde in einem nach § 281 Abs 1 BAO ausgesetzten Berufungsverfahren an die Rechtsanschauung des VwGH in dem Verfahren, das Anlaß zur genannten Aussetzung gegeben hat, kann weder eine verfassungsgesetzliche noch eine einfachgesetzliche Rechtswidrigkeit erblickt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160200.X02Im RIS seit
18.04.1990