RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0217

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP1 Anm3;
ZPO §453a Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 322; AnwBl 1991/1, S 37;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0202 1

Stammrechtssatz

Nach Zustellung einer (Mahn)Klage im ADV-Mahnverfahren ist eine Ermäßigung der Pauschalgebühren gem der Anm 3 zur TP 1 des nach § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses BG bildenden Tarifs auf ein Viertel im Gesetz nicht vorgesehen (Hinweis E 8.3.1990, 89/16/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160217.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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