RS Vwgh 1990/4/23 88/12/0154

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §73;

Rechtssatz

Der Gegensatz zu der im § 73 RGV genannten eigenen Ausbildung und Fortbildung ist vor dem Hintergrund des Zweckes dieser Bestimmung die fremde, und nicht die primär im Interesse des Dienstgebers gelegene und (oder) von ihm initiierte Ausbildung und Fortbildung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120154.X04

Im RIS seit

23.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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