RS Vwgh 1990/4/23 89/12/0039

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §49;
GehG 1956 §16;

Rechtssatz

Für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, kann eine Überstundenvergütung nicht beansprucht werden (Hinweis E 30.1.1980, 1075/78, VwSlg 10028 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120039.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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