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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs3;Rechtssatz
Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides (hier: Nichtzulassung eines ausländischen RA als Vertreter des Bf) kommt dem Beschwerdepunkt (hier: Recht auf Sachentscheidung über die Berufung gegen ein Aufenthaltsverbot) iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG entscheidende Bedeutung zu, weil der VwGH nach der Anordnung des § 41 Abs 1 VwGG nicht zu prüfen hat, ob irgendein subjektives Recht des Beschwerdeführers, sondern nur ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet
(Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984), wobei durch die ausdrückliche und unmißverständliche Bezeichnung des Beschwerdepunktes dieser einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich ist (Hinweis B 7.2.1989, 86/14/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190219.X01Im RIS seit
28.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.09.2013