RS Vwgh 1990/4/23 86/12/0124

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Gutgläubigkeit beim Empfang von Übergenüssen ist schon dann nicht anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger - nicht nach seinem subjektiven Wissen, sondern objektiv beurteilt - bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt an der Rechtmäßigkeit der ihm ausbezahlten Leistungen auch nur hätte Zweifel haben müssen (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986120124.X02

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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