RS Vwgh 1990/4/23 88/12/0212

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §3;

Rechtssatz

Die Bezüge der Beamten sind im Rahmen des Abschnittes I "Allgemeine Bestimmungen" im § 3 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Weise geregelt, daß die allenfalls zusätzlich zum Gehalt gebührenden Zulagen TAXATIV aufgezählt sind. Die Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Zulagen sind in den für die einzelnen Besoldungsgruppen vorgesehenen besonderen Bestimmungen in den Abschnitten II ff des Gehaltsgesetzes 1956 enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120212.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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