RS Vwgh 1990/4/23 90/10/0051

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §35 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0128 E 5. Juli 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Ist eine Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG abzuweisen, so entfällt die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages und erübrigt sich die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (Hinweis auf E 15.2.1978, 0074/78).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100051.X04

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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