Index
L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation TirolNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0038 E 19. April 1988 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage, ob ein Pflegebedürftiger einen Rechtsanspruch auf eine gleichartige Leistung nach einer anderen Rechtsvorschrift und damit die Möglichkeit hat, eine solche Leistung zu erlangen, bildet für die Entscheidung über einen Antrag auf Pflegebeihilfe nach dem zweiten Teil des Tir RehabilitationsG eine Vorfrage iSd § 38 AVG 1950.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190003.X01Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010