RS Vwgh 1990/4/23 89/12/0136

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DienstzweigeO 1970;
GÜG Anl1 idF 1970/243;
RGV 1955 §73;

Rechtssatz

Ausgehend vom Aufbau der RGV 1955 stellen die Sonderbestimmungen - ausgenommen § 73 RGV - systematisch betrachtet primär auf die (grundsätzlich dauernde) Zugehörigkeit der jeweils erfaßten Beamten zu einem bestimmten Dienst bzw zu einer bestimmten Verwendung, also auf eine dienstrechtlich-organisatorische Komponente, und allenfalls auf weitere Besonderheiten des jeweiligen Dienstbereiches ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120136.X01

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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