Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
DienstzweigeO 1970;Rechtssatz
Ausgehend vom Aufbau der RGV 1955 stellen die Sonderbestimmungen - ausgenommen § 73 RGV - systematisch betrachtet primär auf die (grundsätzlich dauernde) Zugehörigkeit der jeweils erfaßten Beamten zu einem bestimmten Dienst bzw zu einer bestimmten Verwendung, also auf eine dienstrechtlich-organisatorische Komponente, und allenfalls auf weitere Besonderheiten des jeweiligen Dienstbereiches ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120136.X01Im RIS seit
13.12.2001