RS Vwgh 1990/4/23 90/19/0003

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Das vollständige Fehlen einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung läßt eine Überprüfung des Bescheides darauf hin, ob die ihm zugrundeliegende Lösung der Vorfrage dem Gesetz entspricht, nicht zu (Hinweis E 19.4.1988, 87/11/0038).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190003.X02

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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