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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
Das vollständige Fehlen einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung läßt eine Überprüfung des Bescheides darauf hin, ob die ihm zugrundeliegende Lösung der Vorfrage dem Gesetz entspricht, nicht zu (Hinweis E 19.4.1988, 87/11/0038).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190003.X02Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010