RS Vwgh 1990/4/24 89/07/0162

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs1;
AgrBehG 1950 §7 Abs2;
AVG §72 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Unter den Fällen, in denen gem § 7 Abs 2 AgrBehG die Berufung an den ObAS zulässig ist, scheinen Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Siedlungswesens nicht auf. In diesen Fällen ist daher der ObAS nicht als den Landesagrarsenaten im Instanzenzug übergeordnete Behörde eingerichtet (Hinweis E 5.7.1988, 88/07/0019 und 28.2.1989, 88/07/0094).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070162.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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