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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs1;Rechtssatz
Unter den Fällen, in denen gem § 7 Abs 2 AgrBehG die Berufung an den ObAS zulässig ist, scheinen Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Siedlungswesens nicht auf. In diesen Fällen ist daher der ObAS nicht als den Landesagrarsenaten im Instanzenzug übergeordnete Behörde eingerichtet (Hinweis E 5.7.1988, 88/07/0019 und 28.2.1989, 88/07/0094).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070162.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009