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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Zur Frage der Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe besitzt ein Nachbar nur einen Rechtsanspruch darauf, daß diese Gebäudehöhe an einer ihm zugekehrten Front nicht überschritten wird (Hinweis E 24.1.1984, 83/05/0173).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050044.X11Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.01.2011