RS Vwgh 1990/4/24 89/07/0193

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §5 Abs1;
WRG 1959 §137;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/07/0194

Rechtssatz

Es besteht ein aus wasserrechtlicher Sicht strafbares Handeln, wenn bewußt eine den erteilten Konsens um ein Vielfaches überschreitende Abwasserbelastung im Interesse eines Betriebes in Kauf genommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070193.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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