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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/07/0194Rechtssatz
Es besteht ein aus wasserrechtlicher Sicht strafbares Handeln, wenn bewußt eine den erteilten Konsens um ein Vielfaches überschreitende Abwasserbelastung im Interesse eines Betriebes in Kauf genommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070193.X02Im RIS seit
12.11.2001