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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2052/74 E 23. Dezember 1974 RS 1Stammrechtssatz
Aus § 353 GewO 1973 ist zu entnehmen, daß diese Genehmigung ein Ansuchen voraussetzt und damit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ist. Wird das Ansuchen um Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage zurückgezogen, dann entfällt damit die Grundlage, über diese Änderung zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040061.X02Im RIS seit
24.04.1990Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010