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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0050 2Stammrechtssatz
Da der Regelungsinhalt des § 113 Abs 1 ASVG im Falle eines zu einer Beitragsnachentrichtung führenden Meldeverstoßes eine Mindesthöhe des Beitragszuschlages, nämlich das Ausmaß der Verzugszinsen gebietet, kommt ein völliges Abgehen von der Verhängung eines Beitragszuschlages nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080172.X02Im RIS seit
24.04.1990Zuletzt aktualisiert am
03.07.2012