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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §96 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/27 88/08/0237 3Stammrechtssatz
Vergütungen für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit stellen wohl "Entgelt" iSd § 49 Abs 1 ASVG dar, können jedoch nicht dem Verdienstbegriff des Abschn X Kollektivvertrag für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe unterstellt werden. Als den Dienstnehmern nicht von vornherein in fester Höhe, sondern nur bei Anfall entsprechender Wegzeiten gebührende Entgeltsteile gehören sie nicht zum Grundlohn und sind auch nicht als leistungsbezogene Entgelte gem § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG anzusehen (Hinweis E 24.11.1988, 88/08/0230).
Schlagworte
Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080241.X01Im RIS seit
24.04.1990