RS Vwgh 1990/4/24 89/04/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1990
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Eine Auflage iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (Hinweis E 24.1.1980, 1115/79, VwSlg 10020 A/1980). Dies hat aber zur Voraussetzung, daß die Einhaltung einer derartigen Auflage von der Behörde jederzeit und aktuell überprüft werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040176.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten