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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG impl;Rechtssatz
Auf welche Weise der Betriebsinhaber sein Recht ausübt und seine ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt, ob er ein räumliches Naheverhältnis zum Betrieb hat und etwa die erforderlichen Arbeiten persönlich verrichtet oder sie in seinem Auftrag von anderen Personen durchführen läßt oder ob er etwa im Ausland lebt und selbst nur sehr selten den Betrieb aufsucht, ist für die Versicherungs- und damit die Beitragspflicht irrelevant (Hinweis E 15.5.1986, 84/08/0210).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080268.X05Im RIS seit
13.06.2001