RS Vwgh 1990/4/24 88/08/0268

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG impl;
BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §3 Abs1 Z1;
BSVG §30 Abs6;
GSVG 1978 impl;

Rechtssatz

Auf welche Weise der Betriebsinhaber sein Recht ausübt und seine ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt, ob er ein räumliches Naheverhältnis zum Betrieb hat und etwa die erforderlichen Arbeiten persönlich verrichtet oder sie in seinem Auftrag von anderen Personen durchführen läßt oder ob er etwa im Ausland lebt und selbst nur sehr selten den Betrieb aufsucht, ist für die Versicherungs- und damit die Beitragspflicht irrelevant (Hinweis E 15.5.1986, 84/08/0210).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080268.X05

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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