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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1500;Rechtssatz
Ein Erwerb kraft G erfolgt nicht im (zu schützenden) Vertrauen auf die öff Bücher, sondern unmittelbar durch das G, daher kann im Rahmen des Erwerbs kraft G die Bestimmung des § 1500 ABGB nicht herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070241.X02Im RIS seit
25.01.2001