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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §3 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Tätigkeit eines (hier: nach dem stmk Fischereirecht) Fischereiausübungsberechtigten im Rahmen eines den Mindesteinheitswert erreichenden oder übersteigenden Betriebes unterliegt der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach dem BSVG, auch wenn die Fischerei bloß als Hobby betrieben wird (Hinweis E 15.5.1986, 84/08/0210).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080268.X03Im RIS seit
13.06.2001