RS Vwgh 1990/4/24 88/08/0268

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §3 Abs1 Z1;
BSVG §3 Abs2;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines (hier: nach dem stmk Fischereirecht) Fischereiausübungsberechtigten im Rahmen eines den Mindesteinheitswert erreichenden oder übersteigenden Betriebes unterliegt der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach dem BSVG, auch wenn die Fischerei bloß als Hobby betrieben wird (Hinweis E 15.5.1986, 84/08/0210).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080268.X03

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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