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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein selbverständliches Interesse an einer Gesamtdarstellung aller Bauwidrigkeiten räumt die Bauordnung niemandem ein.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050164.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012