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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §431;Rechtssatz
Die Abschreibung und Zuschreibung gemäß § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes stellt keine Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes des österreichischen Grundbuchsrechtes dar. Daher ist auch in einem solchen Fall die grundbücherliche Einverleibung maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988050213.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009