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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Der Beweiswert von Gutachten ist ausschließlich an deren Schlüssigkeit und Aussagekraft zu messen.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeAnforderung an ein GutachtenGutachten Überprüfung durch VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070172.X02Im RIS seit
24.04.1990Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009