RS Vwgh 1990/4/24 89/07/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;

Rechtssatz

Der Beweiswert von Gutachten ist ausschließlich an deren Schlüssigkeit und Aussagekraft zu messen.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeAnforderung an ein GutachtenGutachten Überprüfung durch VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070172.X02

Im RIS seit

24.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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