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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/05/0024Rechtssatz
Auf die Erlassung eines Polizeibefehles in Bausachen (hier: Baueinstellungsauftrag) steht niemandem, also auch nicht einer Partei des der Erlassung des Befehls vorangehenden Verwaltungsverfahrens, ein Rechtsanspruch zu.
(Hinweis E 5.9.1966, 1808/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050023.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
04.07.2010